Wie lang ist die Aufbewahrungsfrist für medizinische Daten?
- Artikel
- 2023-10-18
Änderungen in der Aufbewahrungsfrist medizinischer Daten: Was Sie wissen müssen
Zum 1. Januar 2020 wurde in den Niederlanden eine wichtige Änderung an der Aufbewahrungsfrist für Krankenakten vorgenommen. Bisher betrug die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für die Krankenakte 15 Jahre. Diese Frist wurde nun auf Grundlage des geänderten Heilbehandlungsvertragsgesetzes (WGBO) auf 20 Jahre verlängert.
Neues Startdatum der Aufbewahrungsfrist
Eine weitere wichtige Anpassung im WGBO betrifft den Beginn der Aufbewahrungsfrist. Bisher begann dieser Zeitraum mit der Aufnahme der allerersten Informationen über den Patienten in die Akte. Die Aufbewahrungsfrist beginnt jedoch erst mit der letzten Änderung der Datei. Das bedeutet, dass alle Daten, die sich ab diesem Datum in der Datei befinden, für die Aufbewahrungsfrist mitgezählt werden. In der Praxis kann dies dazu führen, dass einige medizinische Daten viel länger aufbewahrt werden als nach den alten Vorschriften.
Ausnahmen und Sonderfälle
Obwohl die standardmäßige Aufbewahrungsfrist mittlerweile 20 Jahre beträgt, gibt es Situationen, in denen diese variieren kann:
- Universitätskliniken sind weiterhin an das Archivgesetz gebunden, das besagt, dass sie medizinische Daten aufgrund der möglichen Nutzung dieser Daten für wissenschaftliche Zwecke 115 Jahre lang nach dem Geburtsdatum des Patienten aufbewahren müssen.
- Sofern andere gesetzliche Aufbewahrungsfristen gelten, kann die Krankenakte länger aufbewahrt werden.
- Wenn für eine ausreichende Pflege eine längere Lagerung erforderlich ist.
- Wenn die Daten für Dritte wesentlich sind.
Es ist auch möglich, dass Patienten eine vorzeitige Vernichtung ihrer medizinischen Daten beantragen, dies unterliegt jedoch bestimmten Bedingungen und Auswirkungen, wie zuvor beschrieben.
Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte und Möglichkeiten in Bezug auf Ihre Krankenakte kennen. Es ist ratsam, sich eingehender mit den konkreten Details zu befassen, wenn Sie Maßnahmen in Betracht ziehen oder mehr wissen möchten.
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