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Anspruchskontext

Gut für das Herz

Die folgenden offiziell gesundheitsbezogenen Angaben sind für verfügbar und werden in der Reihenfolge ihres Auftretens gemäß den Daten von symptoeszoeker.nl angezeigt.

Die Definition von gesundheitsbezogenen Angaben ist in der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 enthalten. Nach der Anspruchsverordnung sind nur gesundheitsbezogene Angaben zulässig, die wissenschaftlich belegt und für den Verbraucher verständlich sind.
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Umfang Gesundheitsanspruch (EFSA) Nährstoff / Lebensmittel
HerzGut für das Herz
  • Vitamine B1
  • Docosahexaeenzuur (DHA) en eicosapentaeenzuur (EPA)