Home / Claimcontexten AZ / Trägt zu starken Zähnen bei (Anwendung)
Die folgenden offiziell gesundheitsbezogenen Angaben sind für verfügbar und werden in der Reihenfolge ihres Auftretens gemäß den Daten von symptoeszoeker.nl angezeigt.
Die Definition von gesundheitsbezogenen Angaben ist in der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 enthalten. Nach der Anspruchsverordnung sind nur gesundheitsbezogene Angaben zulässig, die wissenschaftlich belegt und für den Verbraucher verständlich sind.
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Umfang | Gesundheitsanspruch (EFSA) | Nährstoff / Lebensmittel |
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Mund und Zähne - Erhaltung der Zähne | Trägt zu starken Zähnen bei |
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