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Nachfolgend finden Sie eine Liste der Anspruchskontexte, die die offiziellen gesundheitsbezogenen Angaben der EFSA enthalten.
Die Definition von gesundheitsbezogenen Angaben ist in der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 enthalten. Gemäß der Schadenregulierung sind nur gesundheitsbezogene Angaben zulässig, die wissenschaftlich belegt und für den Verbraucher verständlich sind. (Quelle. Datenbank zur Schadensregulierung )
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