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Gesundheitsbezogene Angaben

Fleisch und Fisch

Die folgenden offiziell gesundheitsbezogenen Angaben sind für Fleisch und Fisch verfügbar und werden in der Reihenfolge ihres Auftretens gemäß den Daten von symptoeszoeker.nl angezeigt.

Die Definition von gesundheitsbezogenen Angaben ist in der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 enthalten. Nach der Anspruchsverordnung sind nur gesundheitsbezogene Angaben zulässig, die wissenschaftlich belegt und für den Verbraucher verständlich sind.



    Umfang Gesundheitsanspruch (EFSA)
    Eisen
    • fördert die Aufnahme von Eisen aus Mahlzeiten